Wenn der Vermieter die Kündigung nicht aus den im Kündigungsschreiben angegebenen Gründen, also wegen vorhandenem Eigenbedarf, kündigt spricht der Jurist von vorgeschobenem Eigenbedarf. Das hat weitreichende Konsequenzen, egal ob Der Mieter bereits umgezogen ist oder ob er noch in der Wohnung wohnt. Den Beweis, dass der Eigenbedarf nicht vorhanden ist, müssen Sie als Mieter erbringen.
Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg
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Ich helfe Ihnen beim Verdacht auf vorgeschobene Eigenbedarf
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben und der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Wohnung nicht wie geplant nutzen will.
Ich bin an Ihrer Seite
Versuchen die Beleg für die genannten Tatsachen zu beschaffen, um zu Beweisen, dass in Wirklichkeit kein Eigenbedarf besteht beziehungsweise bestanden hat.
Die Beweislage ist in der Regel eindeutiger, wenn Sie aufgrund der Eigenbedarfskündigung umgezogen sind. Nun ist es offensichtlich, ob die vom Vermieter genannten Personen eingezogen sind. Ich mach für Sie Ersatz für die dadurch entstandenen Schäden geltend.
Natürlich gehen viele Vermieter das Risiko die Kündigung aufrecht zu erhalten nicht ein, wenn ich Sie mit den Hinweisen auf einen vorgeschobenen Eigenbedarf konfrontiere. Wenn er nicht einsichtig ist, brauchen Sie Belege, beispielsweise Kopien von Anzeigen, Namen und Anschriften von Personen, welchen die Wohnung angeboten wurde.