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Vorgeschobener Eigenbedarf

Unterschrift unter Vertrag

Ich helfe beim Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf

Wenn der Vermieter die Kündigung nicht aus den im Kündigungsschreiben angegebenen Gründen, also wegen vorhandenem Eigenbedarf, kündigt spricht der Jurist von vorgeschobenem Eigenbedarf. Das hat weitreichende Konsequenzen, egal ob Der Mieter bereits umgezogen ist oder ob er noch in der Wohnung wohnt. Den Beweis, dass der Eigenbedarf nicht vorhanden ist, müssen Sie als Mieter erbringen.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich helfe Ihnen beim Verdacht auf vorgeschobene Eigenbedarf

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben und der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Wohnung nicht wie geplant nutzen will.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Beispiele für vorgeschobenen Eigenbedarf

  • Der Vermieter beabsichtigt die Wohnung zu verkaufen und hofft für ein unvermietetes Objekt einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
  • Hintergrund der Kündigung ist, dass ein langjähriger Mieter weichen soll, um die Wohnung zu einem deutlich höheren Mietzins zu vermieten.
  • Das Vermieten von Wohnraum ist dem Vermieter lästig, er möchte die Räume lieber gewerblich nutzen.

Hinweise auf vorgeschobene Eigenbedarf

  • Der Eigentümer bietet die Wohnung oder das gesamte Objekt zum Kauf an. Es gab bereits Besichtigungen von potenziellen Käufern oder Sie haben das Objekt in Verkaufsanzeigen gesehen.
  • Der Vermieter bot die Wohnung persönlich oder in Anzeigen zu einem höheren Mietzins an.
  • Die Wohnung wird aktuell vom Vermieter aufwändig saniert und luxuriös renoviert. Nach Abschluss der Arbeiten kann er sie deutlich teurer anbieten.

Versuchen die Beleg für die genannten Tatsachen zu beschaffen, um zu Beweisen, dass in Wirklichkeit kein Eigenbedarf besteht beziehungsweise bestanden hat.

Vorgehen bevor sie ausgezogen sind

  • Sie sammeln Hinweise, dass der Vermieter die Wohnung nicht wie geplant selber nutzen will. Ich konfrontiere ihn mit dem Ergebnis und dem Verdacht auf vorgeschobenen Eigenbedarf. Das reicht häufig aus, um den Vermieter zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen.
  • Sofern er die Kündigung nicht aufhebt, bleibt nur der Klageweg. Ich prüfe zuvor sorgfältig, ob die von Ihnen gesammelten Beweise vermutlich ausreichen.

Vorgehen nach dem Sie ausgezogen sind

Die Beweislage ist in der Regel eindeutiger, wenn Sie aufgrund der Eigenbedarfskündigung umgezogen sind. Nun ist es offensichtlich, ob die vom Vermieter genannten Personen eingezogen sind. Ich mach für Sie Ersatz für die dadurch entstandenen Schäden geltend.

  • Der Vermieter muss die Kosten für den Umzug tragen, auch solche die für Renovierungen angefallen sind.
  • Auch Kosten für Möbel, Gardinen und ähnliches, die wegen des Umzugs angeschafft werden mussten sind in der Regel erstattungsfähig.
  • Wenn die neue Wohnung teurer ist als die bisherige, steht Ihnen ebenfalls ein entsprechender Ausgleich zu.

Was zu beachten ist

Der Mieter ist beweispflichtig

Natürlich gehen viele Vermieter das Risiko die Kündigung aufrecht zu erhalten nicht ein, wenn ich Sie mit den Hinweisen auf einen vorgeschobenen Eigenbedarf konfrontiere. Wenn er nicht einsichtig ist, brauchen Sie Belege, beispielsweise Kopien von Anzeigen, Namen und Anschriften von Personen, welchen die Wohnung angeboten wurde.