Viele meiner Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung ohne den Leistungsumfang zu kennen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die meisten Gesellschaften ihre Kunden bei Anfragen an eine Hotline verweisen. Dort bekommen sie einen rechtlichen Rat aber in der Regel keine Deckungszusage. Der Rat stammt zwar meist von einem Juristen. aber da in diesem Rahmen die Sachlage kaum in der Tiefe geklärt werden kann, ist er in der Regel nicht genau auf den vorliegenden Fall zugeschnitten.
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Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht
Die Rechtsschutzversicherung deckt nie alle Bereich des Rechts ab. Scheidungen, Sorgerechtsfragen oder Unterhaltsansprüche sind in der Regel nicht versichert. Familienrechtsschutz heißt nicht, dass die Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Familienrecht ergeben. Es handelt sich um eine Ausweitung eines Vertrages auf alle Familienmitglieder.
Der Verkehrsrechtsschutz deckt juristische Auseinandersetzungen, die sich aus dem Verkehrsrecht ergeben, ab. Der Privatrechtsschutz umfasst je nach vereinbarten Leistungen das Vertrags- und Sachenrecht sowie den Schadenersatz-, Arbeits-, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz. Mietstreitigkeiten sind über einen Mietrechtsschutz abgedeckt.
Ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, hängt nicht nur vom Leistungsumfang ab. Wer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Tat begeht, muss damit rechnen, dass er seine Ansprüche gegen die Versicherung verliert. Aus diesem Grund erfolgt die Deckungszusage erst, nachdem der Gesellschaft eine genaue Schilderung des Sach- und Streitstands bekannt ist.
Auch müssen Versicherungen für keine Streitigkeiten aufkommen, bei denen es eindeutig keine Erfolgsaussichten gibt.
Hinzukommt, dass Versicherungen bei einer Anfrage durch den Mandanten diesen gerne an Anwälte verweisen, mit denen sie Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Es besteht die Gefahr, dass die Anwälte mehr das Interesse der Versicherung Kosten zu sparen im Auge haben, als das Wohl des Mandanten.
Im Rahmen der Erstberatung verschafft sich der Anwalt einen groben Überblick über Ihren Fall. Er schätzt die Erfolgsaussichten ein. Die Kosten übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel immer.
Ich versuchen bei der Erstberatung bereits abzuschätzen, ob eine Chance besteht, die Deckungszusage zu erhalten. Wenn dies aussichtsreich erscheint, beantrage ich meist zunächst eine
Deckungszusage für eine außergerichtliche Tätigkeit. Der Antrag auf Übernahme der Prozesskosten folgt, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.