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Mietrecht

Ihr Anwalt für Mietrecht in Lichtenberg

Als erfahrener Anwalt für Mietrecht ist mir sowohl die Seite der Vermieters als auch die des Mieters vertraut. Während im Gewerbemietrecht weitgehende Vertragsfreiheit herrscht, schützt das Gesetz die Rechte der Mieter von Wohnraum besonders.

Daher sind eine Vielzahl von Regeln zu beachten, welche die Betriebskostenabrechnung genauso betreffen wie die stark eingeschränkten Möglichkeiten der Wohnraumkündigung oder die Ansprüche der Mieter auf Mieträume ohne Mängel. Ich setze mich engagiert und kompetent für Ihr Recht ein.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Wohnraummietrecht

Erfahren Sie als Vermieter und als Mieter alles, was Sie über das Rechten und Pflichten beider Seiten wissen müssen, wenn es um Räume geht, die zu Wohnzwecken vermietet wurden.

Hinweise zum Wohnraummietrecht

Gewerbemietrecht

Sie haben weitgehende Vertragsfreiheit, wenn die Räume zu gewerblichen Zwecken vermietet werden. Ega ob es sich im ein Ladenlokal oder um Büroräume handelt.

Hinweise zum Gewerbemietrecht

Ich berate & vertrete Sie in Berlin im Mietrecht

Sie suchen einen durchsetzungsstarken und kompetenten Anwalt in Berlin, der Ihnen im Bereich des Mietrechts zuverlässig zur Seite steht?

Ich setze Ihre in Berlin Ihre Interessen durch

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Viele Vermieter sehen nicht ein, dass Sie zahlreiche Pflichten haben. So habe Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen Anspruch auf Räume im vertraglich vereinbarten Zustand. Wohnungsmieter müssen weder jede Mieterhöhung akzeptieren noch eine Wohnraumkündigung hinnehmen.

Ich prüfe die Ansprüche gewissenhaft und setze mich dafür ein, dass alles entsprechend der aktuellem Gesetze abläuft.

Aus Erfahrung weiß ich, dass Jahr für Jahr viele Mieter eine falsche Nebenkostenabrechnung erhalten und oft viel zu viel nachzahlen müssen. Wenden Sie sich an mich, ich prüfe diese Forderungen gerne und setze mich, wenn nötig mit dem Vermieter auseinander.

Natürlich bin ich auch an Ihrer Seite, wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben oder eine Räumungsklage droht.

Was zu beachten ist

Wann kann ein Mieter kündigen?

Ein Mieter kann bei unbefristeten Wohnraumverträgen ab 2001 innerhalb von drei Monaten kündigen.
Dazu muss die Kündigung schriftlich (kein Fax) fristgerecht und nachweisbar bei dem Vermieter eingegangen sein.
Sodann endet der Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
Eine Kündigung zum 31.03. wird dann zum Ende 31.06. wirksam.
Die Wohnung müsste dann zum 01.07. übergeben sein.

Liegen wichtige Gründe vor kann auch fristlos gekündigt werden, was allerdings nur in seltenen Fällen schwerwiegender Vertragsverstösse in Betracht kommt, z.B. der Vermieter hat den Mieter tätlich angegriffen, von der Wohnung geht eine akute Gefahr für den Mieter aus.

Wohnen Mieter und Vermieter in einer Wohnung (Untermiete) und hat der Vermieter die Räume überwiegend möbliert, verkürzen sich die Kündigungsfristen für den Mieter aber auch Vermieter. In diesem Fall kann bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats gekündigt werden.