Dem Gesetzgeber ist egal, aus welchen Gründen keine Fahrerlaubnis vorliegt. Es ist also egal, ob Sie nie einen Führerschein hatten, ob ihnen dieser wegen eines Vergehens vorübergehend entzogen wurde oder ob das Gericht Ihnen die Fahrerlaubnis entzog und Sie eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen. Lediglich, wenn Sie den Führerschein vergessen haben mitzunehmen, ist nur ein geringes Bußgeld zu erwarten. Wenn Sie aber keine Fahrerlaubnis haben, wird es sehr teuer und Sie verlieren den Versicherungsschutz.
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Eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis ist nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Das gilt auch für ein Mofa, denn das Verbot betrifft alle motorisierten Fahrzeuge. Bei den ersten Vergehen drohen Geldstrafen von 5 bis 360 Tagessätzen. Das klingt relativ harmlos, aber spätestens beim 5. Verstoß wird das Gericht eine Haftstrafe aussprechen.
Wer einmal bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis angetroffen wird, muss vermutlich lediglich einige Hundert Euro bezahlen. Bei wiederholten Vergehen gehen die Gerichte unter Umständen davon aus, dass es Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Autos oder generell der Fahreignung gibt. Gleiches gilt, wenn Sie alkoholisiert unterwegs sind, andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen oder gar schaden. Oft bekommen Sie die Möglichkeit eine Fahrerlaubnis neu zu erwerben erst eingeräumt, wenn Sie eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) als “Idiotentest” bekannt, erfolgreich bestehen.
Wenig bekannt ist, dass Sie auch den Versicherungsschutz verlieren, denn dieser ist an eine gültige Fahrerlaubnis gebunden. Weder die Teilkasko noch die Vollkasko zahlt für Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht übernimmt die Regulierung von Schäden, die Sie bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis anrichten, denn die Versicherung schützt die Allgemeinheit und kann sich der Eintrittspflicht nicht entziehen. Sie wird aber anschließend von Ihnen Schadenersatz verlangen. Aktuell hat sie Anspruch darauf, dass Sie bis zu 5.000 Euro der Schadensumme übernehmen.
Ein ausländischer Führerschein schützt Sie weder vor den strafrechtlichen noch vor den zivilrechtlichen Konsequenzen, sofern ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot in Deutschland vorliegt. In ganz speziellen Einzelfällen sind aber Führerscheine, die Deutsche im Ausland machen auch im Inland gültig.
Ein Führerschein aus dem Ausland gilt grundsätzlich nur, wenn Sie mindestens 185 Tage im Ausland gemeldet waren. Eine Scheinadresse zählt nicht, Sie müssen dort leben und auch ihren Lebensmittelpunkt in dem Land haben, in dem Sie den Führerschein machen.
Als ausländisches Dokument ziehen die Behörden solche Führerscheine nicht ein. Das heißt aber nicht, dass Sie berechtigt sind trotz eines Fahrverbotes in Deutschland zu fahren. Bei Kontrollen prüfen die Beamten in der Regel bei Vorlage solche Dokumente, ob ein Fahrverbot besteht.