Ein Unfall richtet in der Regel zumindest Sachschaden an. Oft gibt es auch Verletzungen und sogar tödliche Folgen. Der gesamte Komplex hat eine Reihe von juristischen Folgen, auch strafrechtlicher Natur. Ihnen stehen fast immer nach einem Unfall langwierige gerichtliche und außergerichtliche Verfahren bevor. Gut, dass Sie mich als erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite haben.
Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.
Ich berate und vertrete Sie sofort juristisch nach einem Verkehrsunfall
Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Sie fürchten zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen? Wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen.
Ich setze mich in Berlin für Sie ein
Sie können sich sogar strafbar machen, wenn Sie einen Unfall beobachten oder unschuldig daran beteiligt waren. Das Gesetz verlangt auch in diesen Fällen, dass Sie die Feststellung Ihrer Personalien ermöglichen.
Meist geht es aber nach Unfällen um Sachbeschädigung oder Körperverletzung, oft auch in Verbindung mit einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit etwas, wenn Sie unter Drogeneinfluss zu schnell fuhren und eine rote Ampel übersehen haben. Meist gehen die Gerichte von einer Fahrlässigkeit aus, in einigen Fällen wird man Ihnen aber auch Vorsatz unterstellen. Es ist also wichtig darzulegen, dass der Grad der Fahrlässigkeit gering war. Dabei unterstütze ich Sie, um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.
Zivilrechtlich geht es darum, die Folgen eines Unfalls materiell auszugleichen. Es geht je nach Alter des Fahrzeugs und schwere des Schadens um Reparaturkosten, einen Ersatzwagen, Wertminderung des Fahrzeugs oder Wiederbeschaffungskosten. Bei Verletzungen von Personen auch um Krankenhaus- und Arztkosten sowie Schmerzensgeld, Erwerbsausfall oder Hinterbliebenenrente. Abhängig vom Unfall geschehen, haben Sie Ansprüche gegen Ihre Kaskoversicherung, die Haftpflicht des Gegners oder dieser hat Ansprüche gegen Sie.
Meine Aufgabe ist, bei der Klärung der Schuldfrage zu helfen und die genaue Höhe der Schäden festzustellen. Ich setze Ihre Ansprüche durch und wende unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Sie haben das Recht, sich auch bei Bagatellschäden anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen.