Ein vermieteter Raum ist nach wie vor Ihr Eigentum, aber er ist nun im Besitz des Mieters. Sie sind weitgehend für den Zustand der Mietsache verantwortlich, aber der Mieter muss diese pfleglich behandeln. Daraus ergibt sich in der Praxis oft eine komplizierte Rechtslage. Die Betriebskosten dürfen Sie, sofern es im Mietvertrag vereinbart ist anteilig auf die Mieter umlegen, aber Reparaturkosten gehen voll und ganz zu Ihren Lasten. Meistens kontaktieren mich Vermieter, weil Sie einen Wohnraum kündigen wollen oder müssen.
Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.
Ich berate Sie zu Ihrer Verwantwortung als Mieter
Ich prüfe den Mietvertrag und den Sachverhalt um Sie über die tatsächlich bestehenden Pflichten aufzuklären.
Mein Rat als Anwalt
Häufig sind Vor- und Nachmieter einig, dass der neue Mieter die Wohnung renoviert. Diese Vereinbarung segnen Vermieter gerne ab, denn sie haben wenig Lust sich in dieser Hinsicht einzumischen. Problematisch wird die Praxis, wenn es beim nächsten Mietwechsel zu keiner Einigung der Mieter kommt. Der neue Mieter besteht auf einem ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung, der bisherige weigert sich, diese zu renovieren. Der aktuelle Mieter beruft sich auf die Tatsache, dass er eine nicht renovierte Wohnung übernommen hat. Die Vereinbarung, dass er den Vormieter aus der Renovierungspflicht entlassen hat, ist dabei unerheblich. Eine Vereinbarung zwischen Mietern entbindet den Vermieter nicht von seinen Pflichten.
Sie haben das Recht den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, aber Sie dürfen die Räume nur mit Zustimmung des Mieters betreten. In der Regel muss der Mieter Ihnen eine Kontrolle pro Jahr gestatten. Ferner muss er Ihnen erlauben, dass Sie nach einer Mängelanzeige die Räume betreten, damit Sie sich einen Überblick über den Schaden verschaffen können und für dessen Beseitigung sorgen können.
Sie müssen in der Regel eine angemessene Mietkürzung dulden, denn ein Mangel vorliegt, der die Wohnqualität beeinträchtigt.
Ich helfe Ihnen, wenn Sie Probleme haben die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.