Seit 2006 müssen sich Rechtsanwälte für außergerichtlichen Beratungen nicht mehr an feste Gebührensätze halten. Bei der gerichtlichen Vertretung sind die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Sätze als Mindestvergütung anzusehen.
Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.
Ich setze in Berlin Ihre Interessen durch
Das RVG regelt die Höhe des Honorars, wenn keine Gebührenabreden getroffen wurden. Sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt bestimmt das Gesetz die Höhe eines Mindesthonorars in Abhängigkeit vom Streitwert. Ich kann Sie beispielsweise kostenlos beraten, aber ich muss eine Mindestvergütung verlangen, wenn es zu einem Prozess kommt. Außerdem müssen Sie, wenn Sie als Kläger auftreten Gerichtskosten vorlegen
Wie können für meine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit ein Stundenhonorar oder einen Gesamtbetrag vereinbaren. Ein Vorgespräch über meine Vergütung ist sinnvoll, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben. Ohne Abrede, werde ich entsprechend der RVG abrechnen.
Ich übernehmen selbstverständlich kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Wenn diese erteilt ist, kostet Sie die Beratung und die Durchsetzung Ihres Rechts nichts. Bitte beachten Sie, dass je nach Rechtsschutzversicherung, ein Eigenanteil zu zahlen sein kann.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, erhebe ich Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Bei Verbrauchern sind die Kosten für ein Beratungsgespräch auf maximal 250 Euro festgelegt. Ein Erstberatungsgespräch darf maximal 190 Euro kosten.
Diese Regelung betrifft keine ausführliche außergerichtliche Beratung, die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder die Tätigkeit als Mediator.
Bei der Erstberatung sondiere ich die Erfolgsaussichten und prüfe welche wichtige Fristen oder Termine nicht versäumt werden dürfen. Sie entscheiden nach dem Gespräch, ob sie mich beauftragen wollen. Ihre Zahlung für das Gespräch verrechne ich mit weiteren Anwaltskosten, wenn Sie mich beauftragen.
Sie müssen als Kläger neben dem Honorar Ihres Anwalts auch die Gerichtskosten vorschießen. Wenn Sie etwas über Gutachten belegen müssen, haben Sie auch die Kosten des Gutachters vorschussweise bezahlen. Wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, zahlt in der Regel die unterliegende Partei Ihre Anwalts- uns Gerichtskosten (Ausnahme: Arbeitsgerichtsbarkeit). Werden Sie verklagt, müssen Sie lediglich zunächst Ihren Anwalt und falls erforderlich Ihren Gutachter bezahlen. Wird die Klage abgewiesen, zahlt auch hier in der Regel die unterliegende Partei Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Wenn der Gegner zu 100 % recht bekommt, müssen Sie meine Kosten in voller Höhe übernehmen. Nach der gerichtlichen Auseinandersetzung ergeht ein Kostenentscheid. Sie müssen meist sämtliche Gerichtskosten, Gutachterkosten und das Honorar des gegnerischen Anwalts bezahlen.
Wenn Sie Erfolg haben, ist Ihr Gegner verpflichtet, Ihnen alle entstandenen Kosten zu ersetzen.
Meist siegt keine Seite zu 100 % und die Kosten werden aufgeteilt. Angenommen Sie wollen 100.000 Euro vom Gegner und bekommen 50.000 Euro zugesprochen. Wenn Sie erst in erst 3. Instanz recht bekommen, müssen sie etwa 25.000 Euro Prozesskosten übernehmen.