Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit eine harten Strafe rechnen, oft sogar mit einem Fahrverbot. Aber oft sind die Messungen fehlerhaft, daher rate ich als erfahrener Rechtsanwalt, die Vorwürfe überprüfen zu lassen.
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Wenden Sie sich an mich, wenn Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird. Ich trage alles zusammen, was Sie entlastet, um das Strafmaß zu senken.
Ich bin an Ihrer Seite
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Messungen oft fehlerhaft sind oder eine der vielfältigen Vorschriften über die Erfassung von Verkehrsverstößen nicht eingehalten wurden. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, die Vorwürfe von einem Anwalt prüfen zu lassen.
So sind beispielsweise Fotos nicht verwertbar, die ohne Grund angefertigt werden, um eine überhöhte Geschwindigkeit zu ermitteln. Erlaubt sind aber Bilder, die nach der Messung aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung entstehen. Bußgeldbescheide müssen bestimmte Formalien und Fristen einhalten, auch muss der Sachvortrag stimmen und belegen, wer den Verstoß begangen hat. Vielfach begnügen sich die Behörden, den Bescheid einfach dem Halter zuzustellen, ohne zu prüfen, ob er der Fahrer war.
Dieser Umstand macht den Bescheid angreifbar. Ihr Vorteil sind dabei die kurzen Verjährungsfristen von 3 Monaten gerechnet ab der Tat beziehungsweise ab Erhalt des Anhörungsbogens. Ich rate Ihnen eindringlich, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern, sondern die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, machen Sie davon Gebrauch.
Auf einen Bußgeldbescheid müssen Sie fristgerecht reagieren, da auch ein zu Unrecht erstellter Bescheid rechtswirksam wird. Ich achte natürlich darauf, dass der Widerspruch pünktlich erfolgt.
Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Geben Sie den Verstoß nicht zu, sondern beschränken Sie sich darauf, Ihre Personalien anzugeben.
Es kommt auf die Höhe der Überschreitung an und darauf, wo Sie zu schnell fuhren. Als Faustregel gilt, dass Sie den Vorwurf prüfen lassen sollten, wenn Ihnen Folgendes vorgeworfen wird:
Sie fuhren mit einem Pkw
außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 20 km/h zu schnell
oder
innerhalb mehr als 10 km/h zu schnell
oder
mit Anhänger/Lkw mehr als 15 km/h zu schnell.
Ferner ist es wichtig, den Vorwurf prüfen zu lassen, wenn Punkte oder Fahrverbote drohen beziehungsweise wenn es zu einem Unfall kam oder eine spezielle Situation vorlag, etwa Kinder gefährdet wurden.
Wenn Sie nachweisen können, dass die Beschilderung und die Bebauung es Ihnen unmöglich machte zu erkennen, dass sie sich in einer geschlossenen Ortschaft befanden oder wenn die Beschilderung nachweislich nicht eindeutig war, können Sie ein sogenanntes Augenblickversagen geltend machen.