Die Kündigung einer Wohnung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch bei einer berechtigen Kündigung kann es geschehen, dass der Mieter nicht auszieht. Gerade bei der angespannten Marktlage für Mietwohnung in Berlin, brauchen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts, damit die Mieter ausziehen.
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Ich berate und vertrete Sie in Berlin bei einer Wohnraumkündigung
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie einem Mieter den Vertrag über einen Wohnraum kündigen wollen.
Ich bin an Ihrer Seite
Achten Sie darauf, das Kündigungsschreiben von allen Personen unterzeichnen zu lassen, die als Vermieter im Mietvertrag genannt werden. Denken Sie daran die Kündigung zu Begründen, denn nur die Gründe die Sie im Kündigungsschreiben nennen, zählen. Wenn Sie beispielsweise die Wohnung kündigen, weil die pflegebedürftige Mutter einziehen will und diese verstirbt, ist die Kündigung hinfällig. Sie müssen erneut kündigen, wenn Si die Wohnung für den nun alleinstehenden Vater beanspruchen.
Wichtig, auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden.
Das berechtigte Interesse ist in § 573 BGB näher beschrieben. Dieses liegt vor, wenn
Der Wunsch die Miete zu erhöhen reicht nicht aus.
Oft zieht der Mieter zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus. Sie müssen über eine Räumungsklage einen vollstreckbaren Titel erwirken, um einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, den Mieter aus der Wohnung zu verweisen.
Im Rahmen dieser Klage prüft das Gericht, ob die Kündigung berechtigt war oder eine besondere Härte vorliegt. Bei dieser Klage stellt sich manchmal heraus, dass bestimmte Voraussetzungen, die Sie als Begründung für die Kündigung genannt haben, nicht zutreffen.