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Kündigung aussprechen und Räumungsklage

Unterschrift unter Vertrag

Wieder über die eigene Wohnung verfügen können

Die Kündigung einer Wohnung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch bei einer berechtigen Kündigung kann es geschehen, dass der Mieter nicht auszieht. Gerade bei der angespannten Marktlage für Mietwohnung in Berlin, brauchen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts, damit die Mieter ausziehen.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate und vertrete Sie in Berlin bei einer Wohnraumkündigung

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie einem Mieter den Vertrag über einen Wohnraum kündigen wollen.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Form des Kündigungsschreibens

Achten Sie darauf, das Kündigungsschreiben von allen Personen unterzeichnen zu lassen, die als Vermieter im Mietvertrag genannt werden. Denken Sie daran die Kündigung zu Begründen, denn nur die Gründe die Sie im Kündigungsschreiben nennen, zählen. Wenn Sie beispielsweise die Wohnung kündigen, weil die pflegebedürftige Mutter einziehen will und diese verstirbt, ist die Kündigung hinfällig. Sie müssen erneut kündigen, wenn Si die Wohnung für den nun alleinstehenden Vater beanspruchen.

Wichtig, auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden.

Berechtigte Kündigungsgründe

  1. Der Mieter ist mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand oder
  2. Die Mietzahlungen erfolgen über einen langen Zeitraum unpünktlich oder
  3. Sie brauchen die Wohnung für
  • sich selbst und Ihre Familie
  • ein naher Angehörigen beansprucht den Wohnraum
  • Eine Hilfskraft, die Sie benötigen muss in die Wohnung einziehen.

Was zu beachten ist

Berechtigtes Interesse des Vermieters

Das berechtigte Interesse ist in § 573 BGB näher beschrieben. Dieses liegt vor, wenn

  • der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft erheblich verletzt hat,
  • der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
  • der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftiche Nachteile erleidet

Der Wunsch die Miete zu erhöhen reicht nicht aus.

Ohne Räumungsklage geht es oft nicht

Oft zieht der Mieter zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus. Sie müssen über eine Räumungsklage einen vollstreckbaren Titel erwirken, um einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, den Mieter aus der Wohnung zu verweisen.

Im Rahmen dieser Klage prüft das Gericht, ob die Kündigung berechtigt war oder eine besondere Härte vorliegt. Bei dieser Klage stellt sich manchmal heraus, dass bestimmte Voraussetzungen, die Sie als Begründung für die Kündigung genannt haben, nicht zutreffen.