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  • 1/12

    Grund für die Kündigung

    Geht es um Eigenbedarf oder Mietrückstand?

  • 2/12

    Besteht ein Rückstand in Höhe von mehr als 2 Monatsmieten (Kaltmieten)?

    Ein Rückstand von zwei Monatsmieten oder mehr als einer Monatsmiete – über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Terminen rechtfertigt eine außerordentliche fristlose Kündigung.Sobald der Mieter den Rückstand ausgleicht, ist die fristlose Kündigung hinfällig.Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt wirksam, auch wenn der Rückstand in volle Höhe ausgeglichen wird.

  • 3/12

    Gibt es einen unbefristeten Mietvertrag?

    Eine Eigenbedarfskündigung ist ausschließlich bei unbefristeten Mietverträgen möglich

  • 4/12

    Gab es in den letzen 3 Jahren einen Eigentümerwechsel?

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nach dem Kauf einer Wohnung oder der Umwandlung in eine Eigentumswohnung erst nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist möglich. Die Frist beträgt je nach Stadt 3 bis 10 Jahre.

  • 5/12

    Sind alle Adressaten und Absender genannt?

    Haben alle Vermieter die Kündigung unterschrieben?Ist die Kündigung schriftlich, an alle eingetragenen Mieter gerichtet?

  • 6/12

    Ist die Kündigung nachvollziehbar begründet?

    Wurden die Personen, die einziehen sollen mit Namen und genauem Verwandtschaftsverhältnis genannt?Ist der Grund darum diese einziehen sollen nachvollziehbar?Beispiel:Die Wohnung liegt näher am Arbeitsplatz des VermietersDer Vermieter brauch die Wohnung aus muss finanziellen oder gesundheitlichen GründenAngehörige brauchen eine Wohnung wegen Heirat

  • 7/12

    Wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten?

    Die Kündigungsfristen hängen von der Nietdauer ab.Mietdauer bis 5 Jahre: 3 MonateMietdauer 5-8 Jahre: 6 MonateMietdauer über 8 Jahre: 9 MonateBei Mietverträgen die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist 12 Monate betragen.

  • 8/12

    Mein anwaltlicher Rat

    Das Wohnraummietrecht ist Komplex. Nach Ihren Angaben steht fest, dass eine Eigenbedarfskündigung möglich ist. Es bedarf aber einer genauen Prüfung, ob sie auch tatsächlich wirksam ist. Bitte senden Sie mir alle vorhandene Unterlagen, damit ich Ihnen einen detaillierten Rat geben kann.Hinweis: Mieter können auch bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung oft in der Wohnung bleiben, wenn Härtefall vorliegt.

  • 9/12

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist vermutlich nicht möglich.

    Diese Einschätzung beruht auf den Daten, die Sie mir übermittelt haben. Für eine zu 100 % verlässliche Aussage, muss ich alle Dokumente die Sie haben prüfen. Bitte senden Sie mir diese zu.

  • 10/12

    Wie wurden Sie auf mich aufmerksam

    Eine Bitte: Teilen Sie mir mit, wie Sie meine Kanzlei gefunden haben.

  • 11/12

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Sie erleichtern uns die Ersteinschätzung, wenn Sie uns Unterlagen oder Fotos zum Fall hochladen. So können wir Sie effektiver beraten. Eine Uploadmöglichkeit steht Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung.

  • 12/12

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich.